NIS2-Sektoren: Anlage 1 & Anlage 2 im Überblick

In Kürze: Das NISG 2026 (Österreichs NIS2-Umsetzung) erfasst 18 Sektoren, aufgeteilt in Anlage 1 (Sektoren mit hoher Kritikalität, 11 Sektoren) und Anlage 2 (sonstige kritische Sektoren, 7 Sektoren). Ob Sie betroffen sind, hängt von Sektor + Größe ab; die Anlage beeinflusst zusätzlich, ob Sie als wesentliche oder wichtige Einrichtung gelten. Die Erstregistrierung läuft voraussichtlich bis 31.12.2026.

Der Sektor ist die erste von zwei Eintrittskarten in den NIS2-Geltungsbereich (die zweite ist die Größe). Maßgeblich ist Ihre tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht die Branchenbezeichnung im Firmenbuch. Einen Gesamtüberblick zur Betroffenheit gibt der Leitfaden NIS2-Betroffenheit.

Anlage 1 — Sektoren mit hoher Kritikalität

Sektor Beispiele / Teilbereiche
Energie Elektrizität, Fernwärme/-kälte, Erdöl, Erdgas, Wasserstoff
Verkehr Luft-, Schienen-, Schiff- und Straßenverkehr
Bankwesen Kreditinstitute
Finanzmarktinfrastrukturen Betreiber von Handelsplätzen, zentrale Gegenparteien
Gesundheitswesen Gesundheitsdienstleister (z. B. Krankenanstalten), Arzneimittel- und kritische Medizinproduktehersteller, EU-Referenzlabore
Trinkwasser Lieferung und Versorgung mit „Wasser für den menschlichen Gebrauch"
Abwasser Sammlung, Entsorgung, Behandlung
Digitale Infrastruktur Rechenzentren, Cloud, CDN, IXP, DNS, TLD, Vertrauensdienste, öffentliche Kommunikationsnetze/-dienste
Verwaltung von IKT-Diensten (B2B) Managed Service Provider (MSP), Managed Security Service Provider (MSSP)
Öffentliche Verwaltung Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene
Weltraum Betreiber von Bodeninfrastrukturen

Anlage 2 — Sonstige kritische Sektoren

Sektor Beispiele / Teilbereiche
Post- und Kurierdienste Post- und Kurierdienstleister
Abfallbewirtschaftung Sammlung, Behandlung, Entsorgung (sofern Haupttätigkeit)
Chemie Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
Lebensmittel Produktion, Verarbeitung, Vertrieb (Großhandel/industrielle Erzeugung)
Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren u. a. Medizinprodukte/In-vitro-Diagnostika, Datenverarbeitungsgeräte/Elektronik, Maschinenbau, Kfz und Fahrzeugbau
Anbieter digitaler Dienste Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke
Forschung Forschungseinrichtungen (kommerzielle angewandte Forschung)

Maßgeblich für die genaue Zuordnung ist der jeweilige Wortlaut der Anlagen 1 und 2 zum NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025); die obigen Beispiele dienen der Orientierung.

Was bedeutet „Anlage 1" vs. „Anlage 2"?

Beide Anlagen führen in den Geltungsbereich — der Unterschied wirkt sich vor allem auf die Einstufung aus:

  • Anlage-1-Sektoren (hohe Kritikalität): große Einrichtungen werden hier in der Regel zu wesentlichen Einrichtungen, mittlere zu wichtigen.
  • Anlage-2-Sektoren: betroffene Einrichtungen sind in der Regel wichtige Einrichtungen.

Mehr zur Einstufung: Wesentliche vs. wichtige Einrichtungen.

Hinweis zu größenunabhängigen Sektoren: Bestimmte Tätigkeiten greifen unabhängig von Mitarbeiterzahl und Umsatz — etwa qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Namenregister, DNS-Diensteanbieter sowie Anbieter öffentlicher Kommunikationsnetze/-dienste. Dort kann die Pflicht auch für kleinere Unternehmen bestehen. Details zu den Größenkriterien: NIS2-Schwellenwerte.

Wie finde ich meinen Sektor?

  • Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht der ÖNACE-/Firmenbucheintrag.
  • Mehrfachzuordnung ist möglich: Wer in mehreren Sektoren tätig ist, wird für jede relevante Tätigkeit geprüft — nach unserer Lesart ist dann in der Regel die strengste Einstufung maßgeblich.
  • Schauen Sie auf Teilsektoren: Viele Branchen tauchen über ihre konkrete Funktion auf (z. B. ein Medizinproduktehersteller im „verarbeitenden Gewerbe").

Eine detaillierte Einstufung — Sektor, Teilsektor und voraussichtliche Größenklasse zusammengeführt — erhalten Sie im Scope-Wizard der Plattform.

Ich bin in keinem Sektor — bin ich sicher außerhalb?

Direkt betroffen sind Sie dann voraussichtlich nicht. Aber beachten Sie die Lieferkette: Betroffene Kunden werden Ihnen vertragliche Sicherheitsanforderungen stellen, auch wenn Sie selbst nicht registrierungspflichtig sind. → NIS2 & Lieferkette.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie viele Sektoren fallen unter NIS2? 18 Sektoren — 11 in Anlage 1 (hohe Kritikalität) und 7 in Anlage 2 (sonstige kritische Sektoren).

Was ist der Unterschied zwischen Anlage 1 und Anlage 2? Anlage 1 umfasst Sektoren mit hoher Kritikalität; große Einrichtungen werden dort in der Regel „wesentlich". Anlage-2-Einrichtungen sind in der Regel „wichtig". Die Anlage entscheidet damit über die Einstufung, nicht über die grundsätzliche Betroffenheit.

Sind „Anlage 1/2" dasselbe wie „wesentlich/wichtig"? Nein. Die Anlage beschreibt den Sektor; „wesentlich" oder „wichtig" ist die daraus abgeleitete Einstufung, die zusätzlich von der Unternehmensgröße abhängt.

Fällt das verarbeitende Gewerbe unter NIS2? Ja, als Anlage-2-Sektor — sofern die Größenschwellen erreicht werden.

Was, wenn ich in mehreren Sektoren tätig bin? Dann wird jede relevante Tätigkeit geprüft; nach unserer Lesart ist in der Regel die strengste Einstufung maßgeblich.


Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Eine verbindliche Einstufung trifft allein die zuständige Behörde mit Bescheid. Maßgeblich ist der Gesetzestext (BGBl. I Nr. 94/2025), insbesondere die Anlagen 1 und 2. Quellen: RIS – Bundesrecht (BGBl. I Nr. 94/2025), nis.gv.at, WKO.